3D/4D Ultraschall
Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland erfolgen 3D/4D Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft ab dem 01.01.2020 in meiner Praxis nur noch bei einer medizinischen Indikation.
"Nach der am 31. Dezember 2018 in Kraft getretenen Modernisierung des Strahlenschutzrechtes durch die 'Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen' sind Untersuchungen, die nicht der Diagnostik dienen, also nicht durchgeführt werden, um medizinische Fragestellungen zu beantworten, künftig verboten."
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit